Inwieweit bedürfen die familienrechtlichen Vorschriften des BGB mit Rücksicht auf den die Gleichberechtigung der Geschlechter aussprechenden Artikel 119 Absatz 1 Satz 2 Reichsverfassung einer Anderung?
Rebstein-Metzger, Emmy
Inwieweit bedürfen die familienrechtlichen Vorschriften des BGB mit Rücksicht auf den die Gleichberechtigung der Geschlechter aussprechenden Artikel 119 Absatz 1 Satz 2 Reichsverfassung einer Anderung? - 50 gezählte S.
Inwieweit bedürfen die familienrechtlichen Vorschriften des BGB mit Rücksicht auf den die Gleichberechtigung der Geschlechter aussprechenden Artikel 119 Absatz 1 Satz 2 Reichsverfassung einer Anderung? - 50 gezählte S.