TY - BOOK AU - Kaufmann AU - Fischer ED - Reichsversicherungsamt / Abteilung für Unfallversicherung ED - Tiefbau-Berufsgenossenschaft TI - Unfallverhütungsvorschriften der Tiefbau-Berufsgenossenschaft PY - 1924/// CY - Berlin PB - Selbstverl. N1 - Verordnungen der Landespolizeibehörden und andere obrigkeitliche Vorschriften gelten neben diesen Unfallverhütungsvorschriften. - Die vorstehenden Unfallverhütungsvorschriften - gltig vom 1. Juli 1918 - sind durch Beschluß vom 11. März 1918 genehmigt worden. Diese Abänderung zu den Unfallverhütungsvorschriften ist durch Beschluß vom 18. Dezember 1923 genehmigt worden ER -