Im Bezirk Charlottenburg wird die im Bebauungsplan VII-164 festgelegte Stichstraße am Heckerdamm innerhalb des Gewobag-Geländes, östliches Maria-regina-Martyrum, die mit dem bereits besrehenden Reichweindamm einen fortlaufenden Straßenzug bildet, mit sofortiger Wirkung in Reichweindamm benannt