Beschlußempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses 'Treuhandanstalt' nach Artikel 44 des Grundgesetzes : Beschlußempfehlung. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bericht des 2. Untersuchungsausschusses 'Treuhandanstalt' nach Artikel 44 des Grundgesetzes wird zur Kenntnis genommen.
- 846 S
- Drucksache ; 12/8404 .
(Stellv. Vors.: Gerhard Friedrich, Berichterstatter: Dieter Schulte, Hinrich Kuessner, Carl-Ludwig Thiele)